Die GESA ist als mittelbares Bundesunternehmen einer verantwortungsvollen Unternehmenskultur verpflichtet. Hierzu setzt sie nicht nur an die Geschäftspartner, sondern auch an sich selbst höchste Ansprüche bei der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Die Einhaltung interner Richtlinien ist dabei ein wesentliches Element der Unternehmensführung. Die GESA hat bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Nachvollziehbarkeit und Transparenz zu gewährleisten.


Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und interner Richtlinien wird durch ein Compliance-Management-System sichergestellt. Die GESA hat Insider-Regeln in einer Richtlinie aufgestellt, die Interessenkonflikte verhindern sollen und schon dem Anschein möglicher Begünstigungen entgegenwirken. Zudem sollen Sie dazu beitragen, das öffentliche Vertrauen in die GESA zu stärken.


Nach der Richtlinie betrachtet die GESA als Insider Personen, die direkt aufgrund ihrer Tätigkeit oder besonderen Stellung vertrauliche, nicht allgemein zugängliche Informationen des Unternehmens erlangt haben oder erlangen könnten. Daher werden Rechtsgeschäfte der GESA mit Insidern vor Abschluss einer zusätzlichen internen Prüfung unterzogen.