Die GESA führt auf ihren Grundstücken Maßnahmen zur Sanierung von stofflichen Boden- und Grundwasserbelastungen durch, die sich im Rahmen der Gefahrenabwehr aus den Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes und des untergesetzlichen Regelwerks ergeben. Hierbei werden alle systematischen Elemente der klassischen Altlastenbearbeitung berücksichtigt:

  • Historische Erkundungen (HE),
  • Orientierende Untersuchungen (OU),
  • Detailuntersuchungen (DU),
  • Sanierungsuntersuchungen (SU) und
  • Sanierungen (S).

Von besonderer Bedeutung ist die Differenzierung bzw. Abgrenzung zwischen Gefahrenabwehr (Inanspruchnahmerisiko) und kontaminationsbedingter Grundstücksmangel (Investitionsrisiko).

Die Maßnahmen werden nach dem Stand der Technik und auf Grundlage der allgemein anerkannten Regeln der Technik umgesetzt. Im Rahmen der Gefahrenabwehr werden nur die geeigneten, erforderlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen konzipiert, geplant und durchgeführt. 

Aktuell bearbeitet die GESA auf über 200 eigenen Liegenschaften in den neuen Bundesländern Sanierungsmaßnahmen. Im Auftrag der BImA hat die GESA bereits über 500 Altlastenmaßnahmen und Rückbauprojekte gesteuert.

Das langjährige und interdisziplinäre "Know How" der GESA basiert u.a. auf den Erfahrungen des ehemaligen Direktorates Umweltschutz/Altlasten der Treuhandanstalt (THA) bzw. nachfolgend Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS). Die verbliebenen Aufgaben der BvS in diesem Bereich wurden von der BImA im Jahr 2014 übernommen und werden von der GESA als Tochtergesellschaft der BImA bearbeitet.