Der GESA wurden neben Grundstücken mit Deponien auch Aufgaben von Deponiebetreibern aus ehem. Treuhandunternehmen übertragen, die diese Verantwortung u.a. aufgrund fehlender Fachkompetenz nicht wahrnehmen können bzw. davon befreit wurden.

Die Sicherung und Rekultivierung von Deponien erfolgt nach dem Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz (KrW-/AbfG) nebst untergesetzlichen Regelwerk. Auch auf diesem Arbeitsgebiet verfügt die GESA über ein umfassendes Know-How aus der Umsetzung von Rekultivierungsmaßnahmen von mehr als zwei Jahrzehnten.

Bei der Sicherung und Rekultivierung von Altdeponien ergeben sich bei einer projektübergreifenden Bearbeitung ebenfalls nutzbare Synergieeffekte, wie z.B. der Nutzung von Abbruchmaterialien aus Restrukturierungsmaßnahmen zur Errichtung von Ausgleichs- und Profilierungsschichten. Dadurch wird eine kostenoptimierte Maßnahmerealisierung ermöglicht.