Hinweisgebersystem der GESA

Die GESA ist einer verantwortungsvollen Unternehmenskultur verpflichtet. Hierzu setzt sie nicht nur an die Geschäftspartner, sondern auch an sich selbst höchste Ansprüche bei der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Die Einhaltung interner Richtlinien ist dabei ein wesentliches Element der Unternehmensführung.

Die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und interner Richtlinien wird durch ein effektives Compliance-Management-System sichergestellt. Die GESA hat als Teil dessen ein Hinweisgebersystem eingeführt, über das Verdachtsfälle von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten sowie schweren internen Regelverletzungen gegen die GESA („Compliance-Verstöße") gemeldet werden können.

Wenn und soweit unsere Mitarbeiter oder Externe einen möglichen Compliance-Verstoß im Zusammenhang mit der GESA meIden möchten, kann die GESA über einen externen Vertrauensanwalt kontaktiert werden. Der Vertrauensanwalt ist zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet und leitet die Meldung - auf Wunsch der hinweisgebenden Person anonymisiert - an die GESA weiter. Er erfüllt auch die Aufgaben der internen Meldestelle gemäß der EU-Whistleblower-Richtlinie. Seine Kontaktdaten lauten:

Herr Rechtsanwalt Johannes Hirt, Kanzlei HIRT,
Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin,
Tel.: 030/403 63 37 60, Fax: 030/403 37 69
E-Mail: johannes.hirt@kanzlei-hirt.de

Um jeder Meldung bestmöglich nachgehen zu können, bitte wir Sie, ihm den Sachverhalt konkret zu beschreiben; d.h. insbesondere hinsichtlich des zeitlichen Rahmens sowie der beteiligten Personen.

Jede Meldung wird streng vertraulich und nach Maßgabe gesetzlicher Vorgaben behandelt. Bitte beachten Sie hierzu unsere Allgemeine Datenschutzinformation zum Hinweisgebersystem der GESA.

Die GESA mbH ist als juristische Person des öffentlichen Rechts den Grundsätzen eines integren und transparenten Handelns zur Vermeidung und Bekämpfung von Korruption verpflichtet.

 

Ansprechpartner Korruptionsprävention

Tel. +49 30 2451 3269

E-Mail: » korruptionspraevention@gesa-info.de «