– Autor: Peter Hagen BadLobenstein.otz.de (2010)

Bauaufsicht bei der Bad Lobensteinser Lomafa


Auf dem Fabrikgelände der ehemaligen Lomafa in Bad Lobensteins Poststraße lagern widerrechtlich erhebliche Mengen an Abbruchmaterial, die zu räumen sind.

Bad Lobenstein. Dies erfuhr OTZ, nachdem sich dort jüngst Mitarbeiter des Landratsamtes Saale-Orla selbst ein Bild von den unhaltbaren Zuständen gemacht hatten. Das Material stammt von Abbrucharbeiten im Jahr 2006 und sollte ursprünglich nur zwischengelagert werden. Seither sind jedoch vier Jahre vergangen.
 

Schon 2008 war bei einer Baustellenkontrolle der Bauherr darauf hingewiesen worden, dass eine langfristige Lagerung des Abbruchmaterials nicht statthaft ist. Damals war die Thüringer Grundstückssanierungsgesellschaft zuständig, die inzwischen aufgelöst ist und in der Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten (Gesa) ihren Rechtsnachfolger hat. Dort wird die Zuständigkeit bestätigt.

"Es ist zutreffend, dass derzeit Recyclingmaterial auf der Fläche lagert, welches als altlastenseitig unbedenklicher und wiedereinbaufähiger Bauschutt qualifiziert ist", teilte die Gesa auf OTZ-Anfrage mit. Bedenken hinsichtlich einer Umweltbelastung hat die Gesa nicht. "Die Analytik des Materials, welche die Unbedenklichkeit ausweist, liegt dem Umweltamt vor", heißt es zu Befürchtungen nicht nur von Anwohnern, wonach sich im Abbruchmaterial u. a. Schwermetallsalze aus dem Abriss eines alten Giftlagers befinden könnten.

Derzeit werde geprüft, ob sich das gelagerte Abbruchmaterial "im Rahmen einer baulichen Nachnutzung" weiterverwenden lasse. "Gegebenenfalls kann es im Zusammenhang mit künftigen Investitionen und dem anstehenden Rückbau zur Geländeprofilierung genutzt werden", so die Gesa zu einem möglichen Verwendungszweck.
 

Die Gesa ist laut eigenen Angaben ein mittelbares Unternehmen des Bundes mit Sitz in Berlin und einem Standort in Leipzig. Die Kompetenz liege in der "effizienten Entwicklung, Sanierung und Vermarktung von belasteten Flächen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden."